3. Subeventualiter sei Dispositiv-Ziffer 1 des Entscheids des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 30. September 2021 aufzuheben, auf die Beschwerde sei einzutreten und dem Beschwerdeführer sei eine Frist von 90 Tagen ab Rechtskraft des Urteils der angerufenen Instanz anzusetzen, um ein Baugesuch einzureichen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers. -4- Zudem stellte der Beschwerdeführer den prozessualen Antrag, wonach ihm sämtliche weiteren Eingaben zur Kenntnis- respektive Stellungnahme zuzustellen seien.