1. Dispositiv-Ziffer 1 des Entscheids des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 30. September 2021 sei aufzuheben, auf die Beschwerde sei einzutreten und die Verpflichtung des Beschwerdeführers gemäss Dispo- sitiv-Ziffer 1 des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Mai 2021, ein Baugesuch betreffend Nutzung des Ladengeschäfts an der L.-Strasse in Q. einzureichen, sei aufzuheben.