4. [Rechtsmittelbelehrung] B. 1. Dagegen erhob das Einzelunternehmen E. bzw. D. am 18. Juni 2021 Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und stellte Antrag auf Aufhebung der Ziffern 1 und 2 des angefochtenen Beschlusses. Eventualiter sei die in Ziffer 1 angesetzte Frist von 60 Tagen aufzuheben und durch eine Frist von 90 Tagen ab Rechtskraft des angefochtenen Beschlusses zu ersetzen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gemeinderats Q.