1. Herr D., E., L.-Strasse, Q., hat für das Ladengeschäft auf der Parzelle Nr. aaa, L.-Strasse, innert 60 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung für die aktuelle Nutzung des Ladengeschäfts ein Baugesuch einzureichen oder das Ladengeschäft auf den bewilligten Zustand gemäss Baubewilligung vom 29. Januar 2018 zu reduzieren. 2. Wird das Baugesuch nicht fristgerecht eingereicht, stellt der Gemeinderat in Aussicht, die Herstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen und die darüber hinausgehende Nutzung des Ladengeschäftes zu untersagen. 3. Das Stadtbauamt wird mit dem weiteren Vollzug beauftragt.