Im Rahmen des Strafverfahrens (ST.2021.137) kam es am 2. September 2021 zur Hauptverhandlung, wobei der Beschwerdeführer sowie die beiden Zeuginnen D. (Fachspezialistin Hundewesen, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst) und E. (Stellvertretende Kantonale Tierärztin, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst) befragt wurden. Dabei zeigte sich eine einzige Abweichung im Vergleich zu den Sachverhaltsfeststellungen des Veterinärdienstes.