5.2. Die Vorinstanzen gingen entsprechend dem Rapport der Haltungskontrolle vom 25. Januar 2021 von folgendem Sachverhalt aus (vgl. Verfügung des Veterinärdienstes vom 27. Januar 2021, Vorakten, 85 f.): Der Hundewelpe "C." war eingesperrt in einer Transportbox im Keller. Er hatte keinen Zugang zu Wasser. Als ihm Wasser gegeben wurde, hat er lange davon getrunken. Im Wohnbereich gab es keine Anzeichen, die auf eine Hundehaltung hingedeutet hätten. Das Kind ging laut und grob mit dem Hund um und riss ihn am Halsband. Der Garten war nicht ausbruchssicher. Schliesslich gab es Hinweise darauf, dass "C." zeitweise im Kaninchenstall eingesperrt war.