4.5. Aus den Akten geht hervor, dass sich die Beschwerdeführenden noch am Abend vom 25. Januar 2021 an den Veterinärdienst wandten und in zwei E-Mails ihre Sichtweise zu den Ergebnissen der Haltungskontrolle darlegten (Vorakten, 71). In der Folge gab es einen regen telefonischen und schriftlichen Austausch zwischen dem Veterinärdienst und den Beschwerdeführenden (Vorakten, 76 ff.). Insbesondere gewährte der Veterinärdienst mit Schreiben vom 27. Januar 2021 den Beschwerdeführenden (zum zweiten Mal) explizit das rechtliche Gehör (Vorakten, 81 ff.). Diese nahmen am 5. Februar 2021 schriftlich Stellung (Vorakten, 100). Noch am selben Tag folgte eine Eingabe ihres Rechtsvertreters.