Diese diskrepanten Schilderungen wirken nicht glaubwürdig. Immerhin anerkennen die Beschwerdeführenden mit verschiedenen Aussagen, dass der Hundewelpe im Kaninchenstall war und diesen nicht selbständig verlassen konnte. Es ist offensichtlich, dass sich der Hundewelpe nicht selber im Kaninchenkäfig eingeschlossen hat. Es erscheint auch gänzlich unwahrscheinlich, dass eine Drittperson dies getan hätte. Es muss folglich davon ausgegangen werden, dass der Hundewelpe eine gewisse Zeit im Kaninchenkäfig eingesperrt war und dafür letztlich die Beschwerdeführenden verantwortlich sind. - 11 -