ALEXANDER FERRARI, GAL Tierleitfaden 1.1 für Schweizer Vollzugsbehörden, Eine vorläufige Darstellung des verwaltungsrechtlichen Tierschutzes aus rechtswissenschaftlicher Sicht durch den Global Animal Law GAL Verein, Zürich 2018, S. 22). Eine Pflicht, vor der Haltungskontrolle spezifische Vorabklärungen zu treffen oder jene vorgängig anzukündigen, besteht nicht.