3. Mit Beschwerdeantwort vom 14. Dezember 2021 beantragte das DGS, Generalsekretariat, die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Eingabe vom 6. Januar 2022 replizierten die Beschwerdeführenden. 5. Am 1. Februar 2022 wurden vom Strafgericht Y. die Akten des Verfahrens ST.2021.137 beigezogen. E. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 27. April 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: