C. 1. Gegen die Verfügung des Veterinärdienstes erhoben A. und B. am 19. April 2021 Beschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS). In der Hauptsache beantragten sie die Aufhebung der Verfügung des Veterinärdienstes vom 17. März 2021. 2. Das DGS, Generalsekretariat, wies die Beschwerde mit Entscheid vom 27. September 2021 ab. A. und B. wurden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'590.00 auferlegt. Parteikosten wurden nicht ersetzt. -4- D. 1. Gegen den Entscheid des DGS, Generalsekretariat, erhoben A. und B. mit Eingabe vom 28. Oktober 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellten folgende Anträge: