VIII.Die Gesamtkosten aus Ziffern III. bis VII. betragen Fr. 894.10. Abzüglich der bereits entrichteten Kaution von Fr. 2000.00 werden A. und B. Fr. 1'105.90 zurückbezahlt. Die Kontoangaben für die Rückzahlung sind innert 14 Tagen dem Veterinärdienst anzugeben. IX. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden gestützt auf Art. 28 Abs. 3 des eidgenössischen Tierschutzgesetzes (TSchG, SR 455) sowie Art. 292 des eidgenössischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) mit Busse bestraft. […]. X. (Zustellung)