3. Mit Verfügung vom 27. Januar 2021 stellte der Veterinärdienst A. und B. die definitive Beschlagnahme des Hundes in Aussicht. Weiter wurde die Auferlegung der Kosten für die Kontrolle, den administrativen Aufwand sowie die Betreuung und Unterbringung des Hundes angekündigt. Als weitere Massnahme wurde eine Meldepflicht für die erneute Anschaffung eines Hundes vorbehalten. Der Veterinärdienst gab A. und B. Gelegenheit zur Stellungnahme. 4. Mit E-Mail vom 5. Februar 2021 reichte A. eine Verzichtserklärung betreffend den Hund "C." ein. -3- B. Mit Verfügung vom 17. März 2021 ordnete der Veterinärdienst Folgendes an: