Diese sowie weitere Missstände veranlassten den Veterinärdienst, umgehend Sofortmassnahmen zu verfügen. Dabei wurde namentlich die vorsorgliche Beschlagnahme des Hundewelpen "C." angeordnet, verbunden mit der Verpflichtung, diesen innert Frist zu verkaufen oder den Nachweis einer tierschutzkonformen Unterbringung zu erbringen. Zudem wurde eine Frist von 14 Tagen zur Leistung einer Kaution in Höhe von Fr. 2'000.00 angesetzt. Schliesslich wurde A. und B. die Auferlegung von Kosten für die Massnahmen und/oder den administrativen Aufwand der Behörden in Aussicht gestellt. Einer allfälligen Beschwerde gegen die Sofortmassnahmen wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.