5.3. Analog zu beurteilen sind die Dispositiv-Ziffern III – V der Verfügung vom 19. Februar 2021 (auf Dispositiv-Ziffer II ist nicht mehr einzugehen, vgl. vorne Erw. I/3.3). Danach wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, ab sofort nicht mehr Kühe im linken Stallabteil zu halten, als Liegeboxen vorhanden sind (III), Medikamente mit abgelaufener Verbrauchsfrist sachgerecht zu entsorgen (IV) sowie das Behandlungsjournal gemäss den Vorgaben zu führen (V).