Der Tierhalter sei dafür verantwortlich, dass kranke und verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder getötet werden. Trotz dieser engen Auflagen sei der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Kontrolle schon rund eine Woche nicht mehr auf dem Betrieb gewesen. Es sei fragwürdig, ob ein Betreuungskonzept für die neugeborenen Kälber vorgelegen habe und ob sie das für die Ausbildung des Immunsystems unerlässliche Kolostrum in ausreichender Menge erhalten hätten. Eines der Kälber habe aufgrund der aussichtslosen Prognose euthanasiert werden müssen;