3.2. Der Veterinärdienst schloss in seiner Verfügung vom 19. Februar 2021 aus dem Zustand der drei kranken Kälber, dass die Betreuung und Fürsorge durch den Beschwerdeführer ungenügend gewesen sei. Wer Tiere halte oder betreue, müsse sie angemessen pflegen. Das Befinden der Tiere sei so oft wie möglich zu überprüfen. Der Gesundheitszustand und das Wohlergehen von Nutz- und Haustieren sei täglich zu kontrollieren. Des Weiteren solle die Pflege Krankheiten und Verletzungen vorbeugen. Der Tierhalter sei dafür verantwortlich, dass kranke und verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder getötet werden.