3. 3.1. Der Beschwerdeführer rügt, dass der Veterinärdienst zu Unrecht aus der Erkrankung von drei Kälbern auf eine mangelnde Fürsorge und Betreuung geschlossen habe. Effektiv habe der Beschwerdeführer alles Mögliche, was von ihm erwartet werden konnte, für seine Kälber getan. Gegen die beiden kurzen Epidemie-Episoden, die selbst für die Tierärzte zu rasant abgelaufen seien, habe er nichts ausrichten können. Es werde ihm Unrecht angetan, wenn er nun als schuldig hingestellt werde.