2. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Dezember 2021 beantragte das DGS, Generalsekretariat, die Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Eingabe vom 13. Januar 2022 replizierte der Beschwerdeführer. 4. Am 9. Februar 2022 verzichtete das DGS, Generalsekretariat, auf eine Duplik. -4- D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 13. Juni 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: