III. Ab sofort sind nicht mehr Kühe im linken Stallabteil zu halten als Liegeboxen vorhanden sind. IV. Ab sofort müssen Medikamente mit abgelaufener Verbrauchsfrist sachgerecht entsorgt, resp. dem Tierarzt retourniert werden. V. Das Behandlungsjournal ist ab sofort gemäss den Vorgaben zu führen. VI. Den Massnahmen unter Ziffern I. bis V. wird die aufschiebende Wirkung entzogen.