2. Am 20. Januar 2021 nahm der Veterinärdienst eine weitere unangemeldete Kontrolle des Betriebs von A. vor. Er selber war nicht anwesend. Der Veterinärdienst stellte erneut Mängel fest. Diese deckten sich zu einem erheblichen Teil mit den Befunden vom 24. August 2020. Am 19. Februar 2021 verfügte der Veterinärdienst: I. A. hat die Betreuung der Kälber auf dem Betrieb umgehend zu verbessern und eine angemessene und rechtzeitige tierärztliche Behandlung ab sofort sicherzustellen. II. Die Selbsttränke in der linken Kälberbucht ist umgehend zu reparieren, so dass ein ausreichender Wasserfluss durch die Tiere ausgelöst werden kann.