Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 27. September 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Am 24. August 2020 führte der Veterinärdienst des kantonalen Amts für Verbraucherschutz (nachfolgend: Veterinärdienst) auf dem Betrieb von A. eine unangemeldete Tierschutzkontrolle durch und stellte dabei verschiedene Mängel fest. Mit Schreiben vom 7. September 2020 setzte der Veterinärdienst A. Fristen zur Behebung dieser Mängel. Eine beschwerdefähige Verfügung erging nicht und wurde in der Folge auch nicht verlangt.