Zur Begründung seiner Beschwerde führte A. aus, ein ärztliches Zeugnis bestätige seine schwere, palliative Krebserkrankung. Eine Ausweisung nach Deutschland sei daher unzumutbar. Er sei Sozialhilfeempfänger und könne für die Kosten nicht aufkommen. 2. Am 3. November 2021 schloss das MIKA auf Abweisung der Beschwerde. Die Oberstaatsanwaltschaft liess sich nicht vernehmen. Ausserdem gingen zwei Berichte des Kantonsspitals Y. (vom 8. und vom 10. November 2021) beim Verwaltungsgericht ein, welche den Parteien am 23. November 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt wurden. Weitere Stellungnahmen der Parteien gingen keine ein.