Am 1. Juli 2021 verurteilte das Obergericht des Kantons Aargau A. wegen versuchten Raubs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren. Ausserdem verwies das Obergericht ihn gestützt auf Art. 66a Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. September 1937 (in der Fassung vom 20. März 2015, in Kraft seit 1. Oktober 2016 [StGB, SR 311.0]) für fünf Jahre des Landes.