2, mit Hinweisen). Das ist etwa dann der Fall, wenn sich der Betroffene durch seine Fahrweise besonders rücksichtslos verhält (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_604/2012 vom 17. Mai 2013, Erw. 6.1, mit Hinweisen). Dass in derartigen Fällen eine Fahreignungsuntersuchung ausgeschlossen sein soll, läuft den Grundanliegen des Strassenverkehrsrechts zuwider (BICKEL, a.a.O., N. 26 zu Art. 15d SVG).