Der Beschwerdeführer hat sich aufgrund von Vorkommnissen, welche sich wohl beim Verlassen der Autobahn und beim Warten vor dem Lichtsignal bei der Verzweigung Hardstrasse/Suhrentalstrasse zugetragen haben, dazu verleiten lassen, seine ursprüngliche Fahrtrichtung aufzugeben und C. in Richtung Kölliken Zentrum zu folgen, um die Angelegenheit zu klären. Bereits dieses Vorgehen deutet unter Berücksichtigung des Umstands, wie der Beschwerdeführer eine Klärung herbeizuführen gedachte, auf eine möglicherweise mangelhafte Konfliktverarbeitungsfähigkeit, Stressresistenz und psychische Ausgeglichenheit hin.