Abstand und einer Geschwindigkeit von über 80 km/h direkt vor C. einschwenkte und diesen durch eine sehr starke und abrupte Bremsung zu einem Ausweichmanöver zwang. Dass ihm dabei nicht klar gewesen wäre, dass er dadurch eine massive Gefährdungssituation herbeiführt, ist nicht erkennbar, und es ist wohl nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass nur ein Sachschaden entstanden ist und keine Personen verletzt wurden. Jedenfalls ist anzunehmen, dass er zumindest grobfahrlässig, wenn nicht gar (eventual-)vorsätzlich gehandelt hat.