vermochte (Einvernahme von D. vom 27. September 2021, S. 5 und 7). Insofern steht gar die Vermutung im Raum, dass er eine Kollision zwischen C. und dem entgegenkommenden Fahrzeug provozieren wollte, was sich auch darin äussert, dass er den notwendigen Spurwechsel von C. offenbar erschwerte und nicht zur Seite wich, als dieser zur Vermeidung einer Frontalkollision nach rechts ausweichen musste (Einvernahme von C. vom 27. September 2021, S. 8; vgl. auch Einvernahme von D. vom 27. September 2021, S. 7).