Nach dem Überholvorgang setzte sich der Beschwerdeführer mit sehr knappem Abstand vor C. und bremste abrupt bis fast zum Stillstand ab, was C. dazu veranlasste, auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, um eine Auffahrkollision zu verhindern. In der Folge wollte C. am Beschwerdeführer vorbeifahren und diesen überholen. Sein Vorhaben musste er indes aufgeben, weil der Beschwerdeführer wieder be- - 19 - schleunigte und auf der Gegenfahrbahn ein anderes Fahrzeug entgegenkam, wobei es beim Zurückschwenken auf die ursprüngliche Fahrbahn zu einer leichten Streifkollision zwischen den beiden Fahrzeugen kam.