Auch der "Leitfaden Fahreignung" der Expertengruppe Verkehrssicherheit vom 27. November 2020 (nachfolgend: Leitfaden) geht davon aus, dass eine Fahreignungsabklärung bei einem Fahrzeuglenker indiziert ist, der einen anderen Verkehrsteilnehmer schikaniert, indem er ihn im Sinne eines Schikanestopps zum Abbremsen oder Anhalten oder im Sinne eines Abdrängens zum Ausweichen zwingt (Leitfaden, S. 18, Ziff. 4/B/5).