Für den Sicherungsentzug (aus charakterlichen Gründen) ist die schlechte Prognose über das Verhalten als Motorfahrzeugführer massgebend (Urteil des Bundesgerichts 1C_264/2018 vom 5. Oktober 2018, Erw. 3.1). Die Frage, ob hinreichend begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Führer sich rücksichtslos verhalten wird, ist anhand der Vorkommnisse (unter anderem Art und Zahl der begangenen Verkehrsdelikte) und der persönlichen Umstände zu beurteilen (BGE 125 II 492, Erw.