öffentliche Verkehrssicherheit erfordert die Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer. Die Art und Weise, wie jemand sich im Verkehr verhält, ist weitgehend eine Frage des Charakters. Bestehen in dieser Hinsicht Mängel, so müssen sie sich als nachteilig für das Verhalten und die Einstellung als Motorfahrzeugführer herausstellen, um einen Entzug des Führerausweises zu rechtfertigen. Dies ergibt sich aus der Rechtsnatur des Führerausweisentzuges, der eine Administrativmassnahme darstellt und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bezweckt.