Aufgrund des beschriebenen Bremsvorgangs musste C. auf die Gegenfahrbahn ausweichen, um eine Auffahrkollision zu verhindern. Er versuchte dabei, am – fast zum Stillstand gekommenen – Fahrzeug des Beschwerdeführers vorbeizufahren, wobei die Gegenfahrbahn zu jenem Zeitpunkt noch frei war (Einvernahmen von C. vom 11. Dezember 2020, S. 2, sowie vom 27. September 2021, S. 4 f.; Polizeirapport, S. 6; Einvernahme von D. vom 27. September 2021, S. 5–7).