Dass er hierbei, wie er behauptet, tatsächlich gesagt haben soll, den Fuss vom Gaspedal genommen zu haben, ist hingegen nicht erstellt. Eine derartige Aussage wäre zweifelsohne entsprechend protokolliert worden. Dass sich der Beschwerdeführer dabei falsch ausgedrückt und anstatt dem Betätigen der Bremse das Loslassen des Gaspedals gemeint haben könnte, ist angesichts des Umstands, dass er seit mehreren Jahren in der Schweiz lebt und offenbar auch arbeitet, wenig plausibel und wird vom Beschwerdeführer im Übrigen nicht einmal geltend gemacht.