1.4. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Fahreignungsabklärungen bzw. vorsorgliche Sicherungsentzüge im Interesse der Verkehrssicherheit unverzüglich zu erlassen sind und grundsätzlich unabhängig von einer Verkehrsregelverletzung oder einer anderen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz angeordnet werden können, wobei sie so lange dauern, als der Ausschlussgrund anhält. Ein Sicherungsentzugsverfahren erfolgt mithin allein aus Gründen der Verkehrssicherheit und ist unabhängig vom Verschulden des betroffenen Fahrzeuglenkers.