Nach dem Überholmanöver des Beschwerdeführers gegenüber dem Lieferwagenfahrer bremste der Beschwerdeführer abrupt ab, weshalb der Lieferwagenfahrer auf die Gegenfahrbahn ausweichen musste. Aufgrund von Gegenverkehr lenkte der ausweichende Lieferwagenfahrer zurück auf die eigene Fahrspur, worauf es zur leichten Streifkollision zwischen dem Beschwerdeführer und dem mitbeteiligten Lieferwagenfahrer kam. Beide Beteiligten blieben unverletzt. Durch die Kollision entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden.