2. Dem Beschwerdeführer sei der Führerausweis umgehend wieder zu erteilen. 3. Das Administrativmassnahmeverfahren sei folgen- und kostenlos einzustellen. Eventualiter sei das Administrativmassnahmeverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren. 4. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Mehrwertsteuer. 2. Mit Eingabe vom 4. November 2021 übermittelte das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.