Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass der Betroffene gemäss Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 25. Dezember 2020 am 11. Dezember 2020 um 06.15 Uhr in Kölliken als Lenker eines Personenwagens an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sein soll. Der Betroffene sei von der Autobahn herkommend in Richtung Kölliken Zentrum unterwegs gewesen, habe dabei einen Lieferwagen überholt und anschliessend abrupt abgebremst, wobei der Lenker des Lieferwagens in der Folge auf die Gegenfahrbahn habe ausweichen müssen.