Effektiv ist der Einschätzung der Vorinstanz zu folgen, dass für die Zufahrt auf die "Kleinfläche" von 264 m2 mit Zugfahrzeug und Maschinen keine Schneise angelegt werden muss. Weder die Darstellung des Beschwerdeführers noch die Ausführungen der Agriexpert in Ziff. 2 ihres Berichts vermögen in dieser Hinsicht zu überzeugen. Die Zufahrt von der X-Strasse ist auch ohne solche Schneise gewährleistet. Obwohl Trottoirs gemäss Art.