Minderwert (vgl. dazu die Anmerkungspläne Sichtzonen 1:500 für die Parzellen Nrn. eee vom 20. September 2018 und bbb vom 5. November 2019 [Vorakten, act. 186]). Ein Mehraufwand für die Bewirtschaftung der "Kleinfläche" oder auch der übrigen Sichtzonenfläche wird vom Kläger weder beziffert, noch auch nur (in Form einer Aufwandentschädigung zum Ausgleich eines zusätzlichen Nachteils im Vermögen des Beschwerdeführers zum Minderwert bzw. als Inkonvenienz) geltend gemacht.