Auf eine gutachterliche Überprüfung des Mehraufwands sei von der Vorinstanz aus Kostengründen verzichtet worden. Der Mehraufwand für die Bewirtschaftung der Kleinfläche von 264 m2, auf welcher die herkömmliche Fruchtfolge (Getreide und Mais) wegen der Höhenbeschränkung der Bepflanzung nicht mehr angebaut werden könne, wie auch der Mehraufwand für die Bewirtschaftung der Restfläche der Parzelle Nr. bbb werde im Bericht der Agriexpert vom 14. Oktober 2021 (Beschwerdebeilage 5) noch einmal festgehalten.