Der Mehraufwand der Bewirtschaftung werde üblicherweise gutachterlich abgeklärt. Vorliegend werde aufgrund der ungünstigen Relation zwischen dem Streitwert und den potenziellen Gutachterkosten auf eine Begutachtung verzichtet. Der Verkehrswert der mit der Sichtzone belasteten Fläche (von 1'211 m2) liege bei höchstens Fr. 12'000.00 (entsprechend Fr. 10.00 pro m2).