So gesehen ist der von der Vorinstanz ermittelte Verkehrswert von Fr. 75.00 pro m2 zwar am unteren Ende der Skala, aber auch dann nicht zu beanstanden, wenn sich die Vorinstanz mangels einschlägiger Vergleichspreise der falschen Schätzungsmethode (statistische Methode) bedient hätte und ein Abzug von gesamthaft 87,5% auch mit Rücksicht auf die Minderwertigkeit des von der Abtretung betroffenen "Vorgartenlands" und die erschwerte bis verunmöglichte isolierte Handelbarkeit dieses Lands nicht angezeigt erschiene. Grundsätzlich ist es im Übrigen auch bei Landwirtschaftsland üblich, den Verkehrswert wenn immer möglich nach der statistischen Me-