Der Verlust an Rasen- bzw. Freizeitfläche nordwestlich des Wohngebäudes Nr. ggg dürfte den Wert dieser Wohnliegenschaft ebenfalls höchstens geringfügig tangieren. Der Rasenbereich ist auch nach der Abtretung des vorgesehenen Landstreifens entlang der Z-Strasse immer noch grosszügig bemessen. Der abgetretene Landstreifen war zudem, wie aus den (Luft- )Bildaufnahmen auf dem Geoportal des Aargauischen Geographischen Informationssystems (AGIS) und auf Google Maps (StreetView) ersichtlich ist, vor der Landabtretung nicht besonders gestaltet oder aufwändig bepflanzt. Sodann eignete er sich aufgrund der unmittelbaren Strassennähe nicht für das Aufstellen von Kinderspielgeräten, die entspre-