Der Verkehrswert von Fr. 402.50 pro m2 entspreche 67% des Baulandwertes von Fr. 600.00 pro m2 und sei somit vertretbar. Abzüge vom absoluten Landwert bzw. eine Relativierung desselben nehme die Abteilung Landwirtschaft bei der Ermittlung des zulässigen Höchstpreises jeweils nicht vor. Ausserdem dürfe kein Abzug für eine erschwerte Handelbarkeit wegen des Realteilungsverbots erfolgen, weil die Fläche zusammen mit dem Bauernhof handelbar sei.