2.2. Dem hält der Beschwerdeführer entgegen, der von der Vorinstanz als Fachperson zur Augenscheinverhandlung vom 28. April 2021 beigezogene B., Leiter Boden und Pachtrecht der Abteilung Landwirtschaft Aargau, habe für die hofnahe Fläche von 73 m2 basierend auf der Lageklasse einen Wert von Fr. 300.00 bis Fr. 400.00 pro m2 ermittelt. B. kenne die Preisverhältnisse für landwirtschaftliche Grundstücke im Kanton Aargau wie kein anderer, was gerichtsnotorisch sei.