Wert als vergleichbares eingezontes Bauland aufweise. Die hofnahe Fläche von netto ca. 73 m2 sei daher mit Fr. 75.00/m2 zu entschädigen. Mit diesem Vorgehen werde der zu ersetzende Landwert angemessen abgebildet, was bei der für Land im Baugebiet entwickelten Lagenklassen- - 12 - methode offenkundig nicht der Fall sei. Diese Methode sei für das Nichtbaugebiet ungeeignet. Entsprechend sei auch das Begehren des Gesuchstellers auf die Einholung eines externen, sich darauf abstützenden Gutachtens abzuweisen.