1.7. Die vom Gesuchsteller am 3. März 2020 bereits geleistete Abschlagszahlung in Höhe von Fr. 12'500.00 wird angerechnet. 2. Alle weitergehenden Entschädigungsbegehren des Gesuchsgegners werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. 3. Der Gesuchsteller wird zum Abbruch des Schachts auf Parzelle bbb, einschliesslich Reurbarisierung des Landes verpflichtet. 4. 4.1. Von Parzelle fff werden ca. 173 m2 vorübergehend beansprucht. 4.2. Von Parzelle eee werden ca. 54 m2 vorübergehen beansprucht. 4.3. Von Parzelle ddd werden ca. 264 m2 vorübergehend beansprucht. 4.4. Von Parzelle bbb werden ca. 957 m2 vorübergehend beansprucht. 4.5. -7-