Fr. 21'900.00 für die Nutzungseinschränkungen durch die Sichtzone; Erhöhung des Ansatzes für die Abtretung von Landwirtschaftsland von Fr. 10.00 auf Fr. 15.00 pro m2 im Sinne eines Unfreiwilligkeitszuschlags und wegen eines Sonderopfers).