10. Im Anschluss daran stellte A. mit Eingabe vom 17. Mai 2021 weitere Entschädigungsbegehren (Fr. 15.00 pro m2 für 12 m2 Land, auf der sich ein Kiesbankett befindet; Fr. 1'000.00 bis Fr. 2'000.00 für die Duldung eines Schachts und Fr. 1'180.00 für die Duldung von Leitungen; Entschädigung für seinen eigenen Aufwand im Enteignungsverfahren) und passte die bisherigen teilweise an (Fr. 402.50 pro m2, d.h. insgesamt Fr. 29'785.00 für die 74 m2 hofnahen Gebiets; Fr. 21'900.00 für die Nutzungseinschränkungen durch die Sichtzone;